Rechtsschutz ist ein Grundrecht in Deutschland, das man am Besten durchsetzen kann, indem man eine Rechtsschutzversicherung abschließt. Denn es hat zwar jeder Bürger laut Art. 19 Abs. 4 GG sowie Art. 103 GG Anrecht auf Rechtsschutz sowie auf rechtliches Gehör, dabei darf man jedoch nicht vergessen, dass ein guter Anwalt auch viel Geld kostet.
Die Kosten, die ein Verfahren mit sich bringt, kann sich nicht jeder leisten. In solchen Fällen können Menschen ihr Recht nicht geltend machen – und das nur aus finanziellen Gründen. Die Rechtsschutzversicherung sorgt durch Kostenübernahme (frei wählbarer Rechtsanwalt, Gericht, Gutachter, Zeugengelder, evtl. Kosten des Gegners) dafür, dass der Versicherte seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann. Der Rechtsschutzversicherer trägt in den meisten Fällen sogar noch Strafkautionskosten von bis zu 50.000€ und bewahrt den Versicherten somit vor dem Strafvollzug.
Die ersten Vorläufer von Rechtsschutzversicherungen gab es schon im Mittelalter, damals in Form von Gilden bzw. Zünften. Der Rechtsschutz entwickelte sich weiter bis es schließlich 1952 den ersten Schadenersatzrechtsschutz gab. Seit 1994 kann man mit dem Versicherer individuelle Bedingungen vereinbaren, da die Genehmigungspflicht für Versicherungsbedingungen der ARB abgeschafft wurde.
Heute kann man verschiedene Bereiche des Rechtsschutzes absichern, so zum Beispiel Verkehrsrecht, Privatrecht oder Mietrecht. Für Unternehmer, Selbstständige aber auch Privatpersonen gibt es viele Bereiche, in denen man sich gegen juristische Streitfälle versichern lassen kann und sollte. Denn Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei verschiedene Paar Schuhe.
Arbeitsrechtschutz zum Beispiel ist in Zeiten von hoher Arbeitslosigkeit und der Wirtschaftkrise eine wichtige Versicherung. Falls Sie bei Konflikten mit dem Arbeitgeber auch noch die Verhandlungskosten tragen müssten, wäre das schließlich noch ärgerlicher.
Nach einer dreimonatigen Wartezeit tritt die Rechtsschutzversicherung bei einem Rechtsschutzfall in Kraft, das heißt bei einem tatsächlichen oder behaupteten Verstoß gegen Rechtspflichten. Vorbeugende Rechtsberatung zählt also nicht zur Eintrittspflicht der Versicherer. Es gibt weitere Ausnahmen, für die der Rechtsschutz nicht einspringt, so zum Beispiel einige Streitfälle im Zusammenhang mit Baumaßnahmen. Geldstrafen und Bußgelder werden ebenfalls nicht übernommen. Über solche Konditionen muss man sich natürlich im Vornherein gründlich informieren - bspw. bei www.rechtsschutz.de.